AGB
# 1 Haftung # 1.1 Wir haften nicht für Schäden, es sei denn, sie entstanden durch Verschulden eines Mitarbeiters oder dessen Beauftragten mit Vorsatz oder groben Unfug. # 1.2 Bei Busreisen haftet der Veranstalter. # 1.3 Bei Übernachtungen und Verpflegung haftet der Pensionsbetreiber. Die Buchung der Unterkunft erfolgt von mir in Ihrem Namen und nach Ihrem Wunsch. Ich hoffe, das Sie mit Ihrer Wahl einverstanden sind. Sollte dies einmal nicht sein, wird ihnen der Preis für die Unterbringung erstattet. Eine Empfehlung für weitere Unterkünfte können sie vor Ort erhalten. An der Buchung der Führungen ändert dieser Umstand nichts. Die Führungen finden dennoch statt. Sollte ein Gast oder Gruppe nach Zimmerverzicht die Führungen nicht mehr nutzen wollen, gilt dies als Storno innerhalb letzter Minute. Ein Anspruch auf Rückzahlung hat der Gast dann nicht mehr. Ich biete dann aber gern eine Tagestour als Ersatz an. ( freiwillige Kulanzregelung ) # 1.4 Wir sind nicht Reiseveranstalter im Sinne des Reiserechts. Wir treten als Vermittler auf, und sind ausschließlich für die Führungen und Koordination verantwortlich. # 1.5 Führungen bewegen sich oftmals über öffentliche oder private Flächen. Für die Haftung Dritten gegenüber gilt das Verursacherprinzip, die Gäste haften selbst. # 1.6 In der Winterzeit zwischen 1.Oktober bis 1.April ist die Begehung des Tunnelsystems nur bedingt möglich. In dieser Zeit sind die Fledermäuse im Winterschlaf. Wir übernehmen in dieser Zeit keine Garantie ob der Einstieg ins Hohlgangssystem möglich ist. Einschränkungen sind nicht planbar. # 2 Den Anweisungen des Personals und deren Bevollmächtigten ist unbedingt Folge zu leisten. # 3 Ausrüstungsgegenstände wie Lampen, Schuhwerk, etc. obliegt dem Teilnehmer. Bei Buchung der Reise wird dem Reiseveranstalter/ -Leiter/ -Bucher die besondere Wichtigkeit der Ausrüstung nahe gelegt. Gegebenenfalls müssen Ausrüstungsteile vor Ort angemietet werden. Wir behalten uns das Recht vor, den Einstieg zu verweigern, wenn die Ausrüstung nicht den Erfordernissen entspricht. # 3.1 Alkohol ist in Polen am Steuer verboten. In den Bunkern gilt das Gleiche. Zu Ihrer und meiner Sicherheit ist der Genuss jedem Besucher freigestellt. Ich behalte mir das Recht vor, alkoholisierte Personen nicht in die Bunker zu führen. Dies gilt auch für Restalkohol! # 4 Wir bemühen uns, die Veranstaltungen den Witterungsbedingungen anzupassen. Wetterbedingungen gelten als höhere Gewalt. # 5 Buchungen # 5.1 Mit Vertragsschluss / Buchung wird eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises fällig. Bis 14 Tage vor Reiseantritt ist die Restsumme zu begleichen ( es gilt Eingang auf dem Konto oder Barzahlung). Ostwall-Reisen behält sich vor, Reisen zu stornieren, sofern der volle Buchungspreis nicht bis 2 Tage vor Reiseantritt bei uns eingegangen ist. # 6 Storno # 6.1 Bei Stornierungen bis 3 Wochen vor Fahrtantritt erlauben wir uns eine Kostenpauschale von 10% der Buchungssumme, zu berechnen. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor Fahrtantritt wird eine Pauschale von 50% erhoben. Bei Stornierungen innerhalb 7 Tage vor Fahrtantritt entsteht uns ein Kostenaufwand von 100% des Buchungspreises, da weitere Führungen für die abgesagte Buchung nicht angenommen werden konnten (Totalausfall). # 7 Unterbringung # 7.1 Die Unterbringung erfolgt in sauberer ortsüblicher Art. # 7.2 Wir buchen für Sie vor Ort die Zimmer. Für Probleme mit der Unterkunft ist der Zimmeranbieter verantwortlich. # 8 Verpflegung Wenn nichts anderes angegeben, sind im Buchungspreis die Übernachtung, aber nicht das Frühstück sowie keine Hauptmahlzeit zum Mittag oder Abend enthalten. Die Planung der Mahlzeiten ist abhängig der Führungen und somit nicht planbar. # 9 Tagestouren Tagestouren beziehen sich ausschließlich auf die Begleitung von Gruppen über das Gelände des OWB, sowie die unterirdische Betreuung. # 10 Gruppengrößen Wir sind bestrebt, die Gruppengröße auf 30 Personen/ Gruppe zu begrenzen. Sollten sich kleinere Gruppen anmelden, bleibt die Möglichkeit offen, diese zusammenzulegen. Falls der Bucher es ausdrücklich wünscht kann von dieser Regel abgewichen werden. # 11 Höhere Gewalt Die Termine werden bis zu 12 Monate im Voraus vergeben. Es ist mir uns meinen Gästen nicht möglich einen wichtigen Termin, oder einen Unfall oder anderes vorher zu sehen. Im Falle dessen, das von Außen durch Dritte ( Gerichte, Behörden etc) Termine vorgegeben werden, an denen eine Führung geplant ist, so gilt dies wie ein Unfall, Krankheit als höhere Gewalt. Dies bezüglich bemühen wir uns sofort nach Kenntnis, sofort Ersatztermine anzubieten. Bei einer Verhinderung innerhalb der letzten Woche, wird auf Wunsch der gesamte Führungspreis zurück erstattet, wenn kein naher Termin gefunden werden kann. # 12 Reiseangebote über Drittanbieter Für Reisebetreuungen aus Angeboten über Drittanbieter gelten die gleichen Beschränkungen für Sicherheit und Umgang. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Personen von bestimmten Teilen der Reise auszuschließen, oder sogar die fahrt abzubrechen, sofern die personelle Sicherheit oder sogar die Gruppensicherheit gefährdet ist. Ausschlag geben ist die Sicht des Busfahrers, Vertreters des Veranstalters oder des Referenten. Für eventuelle Schäden und Ansprüche haftet der Verursacher.
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